Barrierefreiheit

Barrierefreiheit wird Pflicht – mit EWA sind Sie vorbereitet?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und stellt viele Unternehmen im digitalen Raum vor neue Herausforderungen. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer), die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
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mehr als 10 Mitarbeitende
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eine Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro
Wenn Ihr Unternehmen darunterfällt und eine Website, einen Online-Shop oder digitale Dienstleistungen anbietet, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese bis zum Inkrafttreten barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet
barrierefrei eigentlich?
Barrierefreiheit ist weit mehr als ein technisches Kriterium. Es bedeutet, dass Ihre digitalen Inhalte für möglichst viele Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – problemlos nutzbar sind.
Dazu zählen u. a.:
✔ Klare und intuitive Navigation
✔ Kontrastreiche Farbgestaltung
✔ Bedienbarkeit über die Tastatur
✔ Alt-Texte für Bilder & leicht verständliche Sprache
✔ Kompatibilität mit Screenreadern
Wie wir Sie unterstützen können:
Als kreative Agentur mit digitalem Know-how bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Hilfe bei der Umsetzung:
🔍 Analyse Ihrer aktuellen Website auf Barrierefreiheit
🛠️ Individuelle Optimierungsvorschläge für Struktur, Design & Inhalte
✏️ Texterstellung in leichter Sprache oder einfacher Sprache
🎨 Visuelle Anpassung für bessere Lesbarkeit und Bedienbarkeit
Wichtig:
Wir helfen Ihnen gern mit unserer Expertise weiter, können jedoch keine rechtliche Garantie für eine vollständige Konformität nach BFSG übernehmen. Wir empfehlen, sich zusätzlich bei offiziellen Stellen (z. B. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zu informieren.
Jetzt handeln und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!